Mieter in bisheriger Höhe an Modernisierungskosten beteiligen

Haus & Grund befürchtet bei Gesetzesänderung schwindende Wohnungsqualität

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass sich Mieter auch künftig in bisheriger Höhe an den Kosten einer Modernisierung beteiligen. Nach heutiger Gesetzeslage kann die Jahresmiete um bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten steigen. Bundesjustizminister Heiko Maas hat eine Reduktion auf 8 Prozent vorgeschlagen und will dazu demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen. „Ein geringerer Prozentsatz als 11 Prozent würde dazu führen, dass sich viele Investitionen in die Wohnungsqualität nicht mehr in angemessener Zeit refinanzieren lassen“, erläuterte Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke heute in Berlin. Politisch gewollte und auch von vielen Mietern gewünschte Modernisierungen würden dann unterbleiben.

Modellrechnungen des Verbandes zeigen, dass eine Normalisierung wirtschaftlicher Rahmendaten, wie beispielsweise eine höhere Inflation und ein höherer Zinssatz, selbst bei den heutigen 11 Prozent zu Finanzierungsproblemen bei den Vermietern führen. Würde dieser Satz auf 8 Prozent gesenkt, verschärft sich die Lage nach Angaben von Haus & Grund immens. Dies gelte vor allem bei Bauteilen, die bereits nach zwei bis drei Jahrzehnten wieder erneuert werden müssen. Dazu gehörten zum Beispiel Fenster und Fassadendämmungen. Noch dramatischer ist dies bei Bauteilen mit geringerer Lebensdauer wie z. B. moderne Heizungen mit einer Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren.

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Hannes Rasp

Hannes Rasp

Mit mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Vermögensberatung, kennt sich Hannes Rasp nicht nur in Sachen Immobilienfinanzierung aus; das stets aktuell gehaltene Wissen um Finanzmärkte, -produkte und deren steuerliche Auswirkungen, macht ihn zu einem gefragten Berater für den Vermögensaufbau und die Vermögenssicherung. Er wählt mit sicherer Hand funktionierende Finanzprodukte, wobei er sich nicht auf Meinungen, sondern Fakten und Zahlen verlässt.

Keine Wohnungsgeberbestätigung bei Auszug mehr

Seit 1.11.2016 müssen Vermieter Mietern den Auszug nicht mehr in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung bestätigen. Die Vermieterbescheinigung ist nur noch beim Einzug erforderlich.