Die bei der Finanzierung von Immobilien anfallenden Schuldzinsen können grundlegend als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht (= abgezogen) werden. ...
Die Zeit der gigantischen, aufgeblasenen Steuervorteile bei Immobilien ist – Gott sei Dank – vorbei. Dennoch sind Wohnungen und Häuser auf vielerlei Art von Steuern ...