Kein Versicherungsschutz bei undichten Silikon­fugen: Auswirkungen und rechtliche Grundlagen

Aus aktuellem Anlass beschäftigen wir uns mit diesem Thema. Wir hatten in den letzten Jahren zwei solche Schäden, bei denen die Versicherungen dann nicht bezahlt haben. Daher sind wir der Meinung, dass Sie das unbedingt wissen sollten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Oktober 2021 hat die rechtlichen Grenzen des Versicherungsschutzes in solchen Fällen klargestellt.

Das Problem der undichten Silikonfugen

Silikonfugen sind ein wesentlicher Bestandteil von Badezimmern und Küchen, da sie Übergänge zwischen verschiedenen Baumaterialien abdichten und das Eindringen von Feuchtigkeit verhindern.

Doch wenn diese Fugen undicht werden, können erhebliche Schäden entstehen, die von Schimmelbildung bis zu strukturellen Beeinträchtigungen reichen (z.B. nasse Holzbalken einer Altbaudecke). Das Risiko wird oft unterschätzt, insbesondere wenn es um den Versicherungsschutz geht.

Das BGH-Urteil vom Oktober 2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Oktober 2021 entschieden, dass Schäden durch undichte Silikonfugen in der Regel nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind (Aktenzeichen IV ZR 236/20).

Das Urteil betont, dass die Silikonfuge nicht zu den Einrichtungen gehört, die für den Wassertransport notwendig sind, und somit nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Laut den Versicherungsbedingungen sind nur Schäden an Rohren der Wasserversorgung und -ableitung sowie an damit verbundenen Einrichtungen versichert. Da die Silikonfuge nicht direkt mit diesen Rohren verbunden ist, sondern lediglich der Abdichtung der Duschwanne o.ä. dient, wurde der Versicherungsschutz in diesem Fall verwehrt.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Das Urteil hat erhebliche Konsequenzen für Eigentümer. Es zeigt, dass nicht jeder Feuchtigkeitsschaden automatisch von der Wohngebäudeversicherung gedeckt ist. Schäden durch schleichende und langfristige Feuchtigkeitseinwirkung, die auf undichte Fugen zurückzuführen sind, gelten als vermeidbar und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz. Versicherungen argumentieren, dass solche Schäden durch regelmäßige Wartung und Inspektion verhindert werden können und müssen.

Wartung der Silikonfugen

Für Hausbesitzer und Mieter bedeutet dies, dass sie für die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Silikonfugen sorgen müssen.

Vernachlässigte Wartung kann im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung die Kostenübernahme verweigert. Daher sollten Silikonfugen mindestens einmal jährlich auf Dichtigkeit überprüft und bei Bedarf erneuert werden.

Der bewusste Umgang mit der Wartung von Silikonfugen ist daher nicht nur eine Frage der Instandhaltung, sondern auch der Vermeidung teurer, unversicherter Schäden.

Wann greift der Versicherungsschutz nicht

Versicherungen schützen Immobilienbesitzer vor finanziellen Risiken, doch in bestimmten Fällen greift der Versicherungsschutz nicht, zum Beispiel:

1. Schäden durch Vernachlässigung
Schäden durch mangelnde Wartung (ähnlich wie Silikonfugen), wie undichte Dächer oder verstopfte Abflüsse, sind nicht versichert. Hausbesitzer müssen Instandhaltungsarbeitenregelmäßig durchführen.

2. Schäden durch Naturkatastrophen
Überschwemmungen, Erdrutsche und ähnliche Naturkatastrophen sind ohne eine Elementarversicherung nicht ab­-
ge­deckt.

3. Fahrlässiges Verhalten
Grobe Fahrlässigkeit, wie das Offenlassen von Fenstern bei Sturm, führt oft zu einer Ablehnung des Schadens durch die Versicherung.

4. Bausubstanzmängel
Schäden durch Baufehler oder schlechte Bauqualität, wie Setzrisse oder fehlerhafte Abdichtungen, sind in der Regel ausgeschlossen.

5. Leerstehende Immobilien
Bei längerem Leerstand von Immobilien entfällt oft der Gebäudeversicherungsschutz, wenn die Versicherung nicht informiert wurde.

6. Schäden durch Tiere
Schäden durch Tiere wie Nagetiere, Insekten oder Holzschädlinge wie Termiten sind oft nicht durch Standardversicherungen abgedeckt.

7. Vandalismusschäden
Vandalismusschäden müssen separat abgesichert werden, vor allem bei vermieteten Immobilien.

8. Veraltete Installationen
Schäden durch alte oder nicht gewartete Elektro- und Wasserleitungen sind meist nicht versichert, wenn keine regelmäßigen Inspektionen durchgeführt wurden.

9. Vertragsverletzungen
Verstöße gegen Vertragsbedingungen, wie ungemeldete Umbauten oder Nutzungsänderungen, können den Versicherungsschutz aufheben.

FAZIT

Um Versicherungslücken zu vermeiden, sollten Hausbesitzer auf notwendige Zusatzversicherungen achten und ihre Versicherungsverträge genau prüfen. Präventive Maßnahmen wie regelmäßige Wartungen und Instandhaltung sind ebenfalls entscheidend, um den Versicherungsschutzaufrechtzuerhalten und finanzielle Risiken zu minimieren.

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Heimo Bucerius

Heimo Bucerius

Heimo Bucerius war mit seiner Vermögensberatungsfirma unter den TOP25 Deutschlands der vom Wirtschaftsmagazin Euro getesteten Finanzberater (25 von 18.000 Bewerbern wurden ausgezeichnet). Als Finanzberater ist er seit über 20 Jahren auf Immobilien spezialisiert – ein wesentliches Gebiet für den Vermögensaufbau mit Sicherheit und Rendite. Über Vorträge und Seminare in Deutschland, England, USA, in der Schweiz und der Slowakei vermittelt Heimo Bucerius wichtiges Immobilienwissen.

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