Die grundlegende Idee eines Energieausweises ist es, die Energieeffizienz eines Gebäudes als Qualitätsmaßstab für eine Bewertung heranzuziehen. Der Eigentümerverband Haus & Grund hat nun im Rahmen eines Praxistests für zwei beispielhafte Gebäude Energieausweise von verschiedenen Beratern erstellen lassen. Das Ergebnis: schockierend!
Haus & Grund fordert bessere individuelle Energieberatung
Der in Energieausweisen angegebene Energieeffizienzwert für Wohngebäude unterliegt wesentlich dem Zufall. Das ergab ein Test, den der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland an zwei repräsentativen Wohngebäuden durchführte. „Es darf nicht von der Wahl des Energieberaters abhängen, ob ein Haus gute oder schlechte Energiewerte hat“ forderte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin. Statt mit aller Macht den Energieausweis im Markt zu verankern, müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass die individuelle Energieberatung verbessert werde.
Haus & Grund hat in den vergangenen Monaten für ein Mehr- und ein Zweifamilienhaus Energieausweise erstellen lassen. Es wurden von insgesamt zehn verschiedenen Energieberatern aus der Expertenliste der dena sowie über ein Onlineportal Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise erstellt. Die ermittelten Energiekennwerte differierten dabei um bis zu 46 Prozent. „Nicht einmal ein hoher Preis garantiert Qualität. Die Probleme lassen sich auch nicht ohne weiteres mit einer besseren Qualifizierung der Energieberater beheben. Die Probleme liegen im System“, sagte Warnecke. So bereite die für die Berechnung wesentliche Gebäudenutzfläche in der Praxis erhebliche Probleme. Dies führe dazu, dass der ermittelte Energiebedarf oder -verbrauch einmal auf kleine, einmal auf große Flächen bezogen werde – bei ein und demselben Haus, von unterschiedlichen Beratern.
Der Verband schlägt vor, die Bedeutung von Energieausweisen für den Wohnimmobilienmarkt zu beschränken. Seit Mai 2014 muss beispielsweise der Energiekennwert aus dem Energieausweis in Vermietungsanzeigen angegeben werden. Wer diese Vorgabe missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. „Der Energiekennwert gibt keinen Hinweis darauf, ob ein Mieter mit hohen oder niedrigen Heizkosten zu rechnen hat. Deshalb hat er in Anzeigen nichts zu suchen“, betonte Warnecke.
Ein Gebäude – verschiedene Energieausweise
Nicht miet- oder kaufentscheidend
- Die Klassifizierung reicht von energetisch gut saniert bis energetisch nicht wesentlich modernisiert.
- Abweichung zwischen den Energiekennwerten beträgt mehr als 40 Prozent.
Mehrfamilienhaus
Baujahr 1969, mit 6 Wohneinheiten, oberste Geschossdecke sowie Giebelseiten wurden nachträglich gedämmt, Fenster mit 2-Scheiben-Isolierglas getauscht, Raumwärme erst mit Öl-Heizkessel (seit 1990), während des Praxis-Tests modernisiert mit Gasbrennwertgerät (seit Ende 2014).
Doppelhaus
Baujahr 1984, je Hälfte 140 qm Wohnfläche, mit Öl-, bzw. Gaskessel jeweils Baujahr 1984, für Raumwärme und Wasserbereitung. Keller, Dachgeschoss und Wintergarten werden beheizt.
Verbrauch ist geringer als berechneter Bedarf
Bedarfsausweise sind irreführend
- Erwartungen bei Eigentümern und Mietern hinsichtlich Energiekosteneinsparung werden nicht erfüllt.
- Potenzial für wirtschaftliche Modernisierung in Wirklichkeit gering.
So lesen Sie dieses Schaubild:
Der vom Ingenieur berechnete Energiebedarf wurde mit 183 kWh angegeben, es wurde berechnet und damit geworben, dass sich der Bedarf durch den Einbau einer neuen Heizung auf 138 kWh reduzieren ließe – während der tatsächliche Verbrauch nur 107 kWh war.
Verbraucher wird getäuscht
Energieausweis nicht relevant für Heizkosten
- Energieausweis nicht relevant für Heizkosten
- Energiekennwert in kWh/(m2*a) gibt keine Auskunft über die Heizkosten.
- Bezugsgröße des Energiekennwertes ist eine „fiktive“ Gebäudenutzfläche, welche nicht mit der Wohnfläche identisch ist.
- Heizkosten sind vielmehr von den Kosten des Brennstoffs (z. B. Gas, Öl) sowie den Kosten des Dienstleisters für Wartung und Betreibung abhängig.
- Tatsächlicher Energieverbrauch wird beeinflusst durch:
– Lage der Wohnung im Haus (Nord-/Südseite, innen-/außenliegend) .
– Anzahl derBewohner
– Verbrauchsgewohnheiten (sparsam, verschwenderisch)
Quelle: Haus & Grund, Pressemitteilung vom 23.09.2015
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